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Riesterrente

Absicherungen > Altersvorsorge

Riester Rente - Ihr Bonus vom Staat
   
Auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wird sich das Rentenniveau in den nächsten Jahren weiterhin absenken. Mit dem Altersvermögensgesetz hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, durch Eigenbeiträge und staatliche Zulagen eine Zusatzrente, die sogenannte "Riesterrente", aufzubauen.

Anspruch auf diese Zulage haben:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende

  • Wehr- und Zivildienstleistende

  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker in den ersten 18 Jahren)

  • Bezieher von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II

  • Personen während der Phase in der Kindererziehungszeiten anzurechnen sind

  • Pflegepersonen und geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben

  • Pflichtversicherte der Altersversicherung der Landwirte

  • Empfänger von Besoldungen und Amtsbezügen

  • Beschäftigte, die wie Beamte behandelt werden (z.B. von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts)

  • Ehepartner, deren Partner zu einem begünstigten Personenkreis gehören


Wie hoch ist die staatliche Zulage?

Grundzulage  EUR 154
Kinderzulage  EUR 185
Für Kinder die ab 2008 geboren  wurden: EUR 300

Darüber hinaus erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr im ersten Beitragsjahr noch nicht vollendet haben, eine zusätzliche einmalige Zulage in Höhe von 200 EUR.

Welche Voraussetzungen mussen erfüllt sein, um die Förderung zu erhalten?

Wer unter Anrechnung der Zulagen 4 % seines Gehaltes aufwendet, erhält die maximale Zulage.

Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von Steuervorteilen profitieren.

Berechnen Sie jetzt Ihre persönliche Förderung mit unserem
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RiesterRente - Ihre zusätzliche Altersvorsorge








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