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Zahnkomfortschutz. Die neuen Mehr-Zahn-Produkte: Mehr Vorsorge, mehr Zuschuss, mehr Gelassenheit.

Absicherungen > Krankenversicherung
Ihre Zahngesundheit

Den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Sie mit den leistungsstarken Zusatztarifen der Barmenia individuell ergänzen. Im Bereich Zahngesundheit geben  Ihnen diese Leistungen für die Zahnprophylaxe bis hin zur vollständigen Kostenübernahme bei Zahnersatz viele Gründe, mehr zu lächeln.


Ausgezeichnet!

In der Ausgabe 06/2020 hat Finanztest insgesamt 249 Zahntarife getestet. Dabei erhält Mehr Zahn 100 der Barmenia als einer der wenigen Tarife die Note "sehr gut" (0,5) und ist damit der Testsieger! Mehr Zahn 90 schneidet ebenfalls mit der Note "sehr gut" (1,1) ab.

Mehr Zahn 80Mehr Zahn 90Mehr Zahn 100
Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken, Kronen , Inlays, Prothesen
80%90%100%
Verblendungen aus Keramik oder Kunststoff
auch im nicht sichtbaren Bereich
80%90%

100%

Vor- und Nachbehandlung
z.B. Knochenaufbau
80%90%100%
täglich kündbar
nach einer Mindestdauer von 12 Monaten
jajaja
keine Wartezeitenjajaja
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TarifbedingungenTarifbedingungen
Tarifbedingungen
Ihre Vorteile mit den Mehr-Zahn-Produkten

Mehr Zahn 80, 90 oder 100

> Zahnersatz, wie z.B. Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen zu 100%, 90% oder 80% inkl. Vorleistung der GKV
> Zahnersatz Regelversorgung der GKV zu 100% inkl. Vorleistung der GKV
> Inlays zu 100%, 90%, oder 80% inkl. Vorleistung der GKV
> Knochenaufbau
> Funktionsanalyse und -diagnostik
> Keramikverblendungen bis Zahn 8, also inklusive des nicht sichtbaren Bereichs
> Innovationsgarantie für Zahnersatzmaßnahmen
> Verzicht auf GKV-Vorleistung, wie z.B. Privatzahnarzt mit einem Abzug von 20%
> Heil- und Kostenplan wird empfohlen einzureichen
> Art der Beitragskalkulation: ohne Kapitaldeckung, mit planmäßigen Beitragsanpassungen


Die Erstattung der Kosten ist ab dem fünften Kalenderjahr unbegrenzt. In den ersten vier Jahren staffelt sich die Erstattung wie folgt:

> Im ersten Kalenderjahr maximal: 1.500 EUR
> In den ersten beiden Kalenderjahren zusammmen maximal: 3.000 EUR
> In den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal: 4.500 EUR
> In den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal: 6.000 EUR

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Sie hatten in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Mehr-Zahn-Produkte bei einem anderen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung? Dann gilt die Begrenzung nur in den ersten beiden Kalenderjahren.



Beitragstabelle
Monatliche Raten der Tarifbeiträge
(Stand 04-2020)


Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe)
Mehr
Zahn 100
in EUR
Mehr Zahn 90
in EUR
Mehr Zahn 80
in EUR
Mehr Zahnvorsorge Bonus in EUR
0 - 20 Jahre1,301,000,7015,00
21 - 30 Jahre
9,507,104,609,00
31- 40 Jahre22,5016,8010,609,00
41 - 50 Jahre33,7025,1015,909,00
51 - 60 Jahre50,4037,5023,909,00
Ab 61 Jahren61,4045,7029,209,00
Mehr Zahnvorsorge für Sie

Mit der Barmenia- Zahnvorsorge (in Kombination mit den Mehr-Zahn-Tarifen) bieten wir Ihnen starke tarifliche Leistungen zu einem günstigen Beitrag:

> Professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe (unbegrenzt)!
> Hochwertige Kunststofffüllungen
> Schmerzlindernde Maßnahmen und Aufbiss-Schienen
> Wurzel- und Paradontose-Behandlungen
> Kieferorthopädie -bis € 2.000 EUR bei Behandlungsbeginn bis zum 21. Lebensjahr (Altersgrenze entfällt bei Unfällen)
> Zahnaufhellung (sogenanntes Bleaching) bis € 200,00 alle zwei Kalenderjahre (nur in Kombination mit den Mehr-Zahn-Tarifen)

In den ersten beiden Kalenderjahren sind die Leistungen für Zahnerhaltungsmaßnahmen und KFO-Behandlungen auf bis zu jeweils 300 EUR begrenzt. Bei Kombination mit den Mehr-Zahn-Tarifen gilt diese Begrenzung nur für KFO-Behandlungen.




Warum eine Zahnergänzungsversicherung?

Prophylaxe

Karies- und Paradontalerkrankungen sowie deren Folgeerscheinungen sind die häufigsten Krankheiten in der Mundhöhle des Menschen. Sie sind in unterschiedlicher Weise multifaktoriell bedingt. Ihre Entstehung ist aber in jedem Fall an den Stoffwechsel im Biofilm des Zahnbelags auf der Zahnoberfläche geknüpft (Quelle: Zahn-Mund-Kiefer-Heilkunde, Einführung in die Zahnmedizin, Abschnitt Präventive Grundlagen, Seiten 136 ff.)

Mit unserem Tarif "Mehr-Zahn-Vorsorge" haben Sie Anspruch auf 100 % Erstattung der Kosten für professionelle Zahnreinigung und dies ohne Begrenzung der Anzahlen an Zahnreingungen. Die Leistungen aus diesem Tarif unterstützen Sie in der Erhaltung Ihrer Zahngesundheit. Darüber hinaus leistet dieser Tarif beispielsweise für die Kosten von Aufbiss-Schienen (Okklusionstherapie) oder Wurzel- und Paradontosebehandlungen.






Zahnersatz

Mit fortschreitender Schädigung des Zahnhartsubstanzen wird die Restauration mittels einer Füllung schwierig, wenn nicht gar unmöglich, z.B. wegen Frakfurgefahr des Restzahnes. In der Regel wird dann eine Überkronung erforderlich. Die Krone zählen zu dem dem festsitzenden Zahnersatz. Je nach Lage werden unterschiedliche Kronen eingesetzt. Folgende Kronen werden unterschieden:

  • Vollkrone (alle Flächen der klinischen Zahnkrone präpariert)
  • Teilkronen (in der Regel eine Fläche der klinischen Zahnkrone unpräpariert)





Ausgleich von Zahnverlusten durch Implantate

Die Zahn-Implantologie kann auf eine lange Geschichte zurückschauen. Das erste Zahn-Implantat wurde im Jahre 1913 von dem Amerikaner Greenfeld insertiert. Es handelte sich dabei um ein korbförmiges Hohlimplantat aus einer Platin-Irdium-Legierung. Seit dem hat es auf diesem Gebiet große Fortschritte gegeben. Implantate können beispielsweise nach ihrer Einheilung differenziert werden. Bei den enossalen Implantaten wird zwischen der offenen und der geschlossenen Einheilung unterschieden. Enossal bedeutet "innerhalb des Knochens". Angestrebt wird ein direkter funktioneller und struktureller Verbund zwischen dem Knochengewebe und der Oberfläche des belasteten Implantats. Dieser Verbund wird in der Fachsprache als Osseointegration bezeichnet. Ein großer Vorteil der implantologischen Zahnversorgung liegt in der Verzögerung der Atropie des Kieferknochens. Durch Druck- und Zugverhältnisse beim Kauvorgang wird dem Kieferknochenabbau entgegengewirkt. Daneben haben Implantate den großen Vorteil, dass Eingriffe an anderen Zähnen, z.B. das zur Aufnahme von Brückenankerkronen erforderliche Beschleifen, vermieden wird.

Nachteilig wirken sich die verhältnismäßig hohen Kosten und die Dauer der Behandlung aus.  

Risikoerhöhungen in Zusammenhang mit Implantaten und deren Einheilung sind u.a.:

  • Nikotingenuss
  • Diabetes mellitus
  • Osteoporose
(vgl. Einführung in die Zahnmedizin, Reitemeier, Schwenzer, Ehrenfeld, Thieme Verlag, S. 203)






Leistunganspruch Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei Zahnersatz

Gemäß § 55 Sozialgesetzbuch (SGV) Fünftes Buch haben GKV-Versicherte Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen
Versorgung mit Zahnersatz in den Fällen, in denen eine zahnprothetische Versorgung notwendig ist und die geplante Versorgung einer Methode entspricht, die gemäß § 135 SGB V anerkannt ist. Die Festzuschüsse umfassen 50 % der jeweiligen Regelversorgung. Unternimmt der Versicherte eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne, so erhöhen sich die Festzuschüsse um 20 % und um weitere 10%, soweit er den Nachweis erbringen kann, dass er in den letzten 10 Jahre vor Behandlungsbeginn regelmäßig Untersuchuchungen hat durchführen lassen (maximaler prozentualer Zuschuss 65 % [50% + 30 % aus 50 %]).

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Befund. So kann z.B. der Festzuschuss bei dem Befund "Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen" je nach Bonusleistung zwischen € 427,07 und € 555,19 (30 % Bonus) variieren. Bei den sogenannten Härtefällen (Bemessung nach Einkommen) beläuft sich der Festzuschuss in dem genannten Beispiel auf € 854,14 (= 100 % der Regelversorgungskosten).




Häufg gestellte Fragen zu den neuen "Mehr-Zahn-Tarifen"

Nach diesen Tarifen können Personen versichert werden, die Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme gibt es nicht.

Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vereinbarten Zeitpunkt.

Für fehlende Zähne (Ersatz ist nicht angeraten oder beabsichtigt) sind die Leistungen für jeglichen Zahnersatz in den ersten 3 Kalenderjahren nach Versicherungsbeginn auf folgende Rechnungsbeträge begrenzt:

-Ein fehlender Zahn: Keine Einschränkungen

.

- Zwei fehlende Zähne:

1. Kalenderjahr: 250,00 EUR

2. Kalenderjahr: 500,00 EUR

3. Kalenderjahr: 750,00 EUR

.

- Drei fehlende Zähne:

1. Kalenderjahr: 125,00 EUR

2. Kalenderjahr: 250,00 EUR

3. Kalenderjahr: 375,00 EUR

.

- Ab vier fehlenden Zähnen besteht eine Versicherungsmöglichkeit, sobald diese ersetzt sind.

Bitte lassen Sie auf allen Kostenbelegen die Höhe der Leistungen von Ihrer GKV oder Heilfürsorge bestätigen. Mit der Barmenia-Rechnungs-App können Sie die Rechnungen ganz einfach digital einreichen.

Nach dem Tarif "Mehr-Zahn" beträgt die Mindesttarifdauer 12 Monate. Sie können den Tarif zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif ohne eine Frist täglich kündigen.

Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht (vgl. § 14 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen; Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13).

Eingeschlossen sind auch Vor- und Nachbehandlungen. Dazu zählen zum Beispiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und augmentative Leistungen (Knochenaufbau).

Ja, Veeners (Verblendschalen für die Zähne) fallen begrifflich unter Zahnersatz und sind folglich mitversichert. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Erstattungspflicht an die medizinische Erforderlichkeit geknüpft ist. Rein ästhetische Behandlungen (ohne medizinische Indikation), und um solche Behandlungen handelt es sich in vielen Fällen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz und die GKV-Vorleistungen sind zu prüfen.

Die Gebühren für die zahnärztlichen Leistungen werden innerhalb der jeweils gültigen deutschen Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) erstattet.

Sämtliche Zahnersatzmaßnahmen sind versichert, auch solche die es heute noch nicht gibt. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Gegebenheiten an. Sie müssen dafür nichts tun.

Änderungen in der Höhe dieser Festzuschüsse haben keine Aufwirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Sie erhalten unverändert die Leistungen im tariflich vereinbarten Umfang.

Nein, die Kalkulation erfolgt ohne Altersrückstellungen. Die Beitragsveränderungen sind in der obenstehenden Tabelle abgebildet.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und der Barmenia Krankenversicherung AG können Sie sich an den "Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung" wenden (unabhänig und kostenfrei). Die Anschrift lautet: Postfach 06 02 22 • 10052 Berlin, Telefon 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen).

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