Riesterrente
Riester Rente - Ihr Bonus vom Staat
Auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wird sich das Rentenniveau in den nächsten Jahren weiterhin absenken. Mit dem Altersvermögensgesetz hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, durch Eigenbeiträge und staatliche Zulagen eine Zusatzrente, die sogenannte "Riesterrente", aufzubauen.
Anspruch auf diese Zulage haben:
Arbeitnehmer und Auszubildende
Wehr- und Zivildienstleistende
Rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker in den ersten 18 Jahren)
Bezieher von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II
Personen während der Phase in der Kindererziehungszeiten anzurechnen sind
Pflegepersonen und geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
Pflichtversicherte der Altersversicherung der Landwirte
Empfänger von Besoldungen und Amtsbezügen
Beschäftigte, die wie Beamte behandelt werden (z.B. von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts)
Ehepartner, deren Partner zu einem begünstigten Personenkreis gehören
Wie hoch ist die staatliche Zulage?
Grundzulage EUR 154
Kinderzulage EUR 185
Für Kinder die ab 2008 geboren wurden: EUR 300
Darüber hinaus erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr im ersten Beitragsjahr noch nicht vollendet haben, eine zusätzliche einmalige Zulage in Höhe von 200 EUR.
Welche Voraussetzungen mussen erfüllt sein, um die Förderung zu erhalten?
Wer unter Anrechnung der Zulagen 4 % seines Gehaltes aufwendet, erhält die maximale Zulage.
Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von Steuervorteilen profitieren.
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RiesterRente - Ihre zusätzliche Altersvorsorge